Eine Aktiengesellschaft ist erst dann rechtsgültig gegründet, wenn die öffentliche Urkunde über ihre Gründung auch im zuständigen Handelsregisteramt angemeldet wird. Zudem müssen alle Änderungen von Tatsachen, welche im Handelsregister zu veröffentlichen sind, durch formelle Handelsregisteranmeldung zum Eintrag angemeldet werden.
Die vorliegende Handelsregisteranmeldung enthält das umfassende Gerüst zur Anmeldung solcher publikationspflichtiger Tatsachen. Das Formular kann im Falle einer Neugründung oder im Falle untergeordneter Korrekturen verwendet werden.
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